Alle Personen, die sich mit Bewachungsaufgaben befassen wollen, müssen vorher eine Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung vor einer Industrie- und Handelskammer ablegen.
Dazu gehören:
In dieser Sachkundeprüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über für ihre Tätigkeit notwendige rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglichen.
Die Sachkundeprüfung muss jeder nachweisen, der eine der genannten Tätigkeiten unmittelbar ausübt oder ausüben will. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten je Prüfling).
Die Vorbereitung ist grundsätzlich frei und kann durch Schulungsmaßnahmen, die von der IHK, Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbständiges Lernen erfolgen.
Vorbereitungskurse können je nach Anbieter zwischen 90,00 und 500,00 Euro kosten. Die Prüfungskosten variieren von Stadt zu Stadt und sind bei der jeweiligen IHK zu erfragen.