Personenbeförderungsschein

Wer beispielsweise als Chauffeur im Shuttle-Service arbeiten möchte, benötigt eine „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“. Grundvoraussetzungen sind, dass du mindestens zwei Jahre den Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besitzt, die entsprechende Fahrpraxis nachweisen kannst und 21 Jahre oder älter bist.

Personenbeförderungsschein
Der P-Schein ist Voraussetzung für die Fahrgastbeförderung / Bild: iStock, logoboom

Den Personenbeförderungsschein kannst du bei der entsprechenden Verkehrsbehörde deiner Stadt oder Gemeinde beantragen. Neben den o.g. Voraussetzungen werden wegen der hohen Verantwortung ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eingeholt. Zusätzlich ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung als Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung erforderlich. Hinzu kommen eine Bescheinigung über das Sehvermögen und ein Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Je nach Größe des Verwaltungsbezirks in dem du wohnst, ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich.

Der Personenbeförderungsschein (auch P-Schein genannt) gilt im Regelfall für fünf Jahre und kann danach verlängert werden. Die Kosten erfragst du am besten bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt, da diese von Stadt zu Stadt variieren.

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.