Für viele Jobs, die hier angeboten werden, erwarten die Auftraggeber, dass du ein Gewerbe angemeldet hast.
Um einen „Gewerbeschein“ zu beantragen, wendest du dich entweder ans Gewerbeamt oder an die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes. Für die Anmeldung benötigst du im Regelfall lediglich deinen Personalausweis. Falls du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht EU-Bürger bist, ist auch eine (idealerweise deine) Aufenthaltsgenehmigung mitzubringen. Vor Ort musst du dann ein entsprechendes Formular ausfüllen und je nach Stadt/Gemeinde eine Anmeldegebühr zwischen 20,00 und 50,00 Euro bezahlen. Normalerweise wird der Gewerbeschein dann sofort ausgehändigt.
Mit dem Gewerbeschein bist du jetzt ein „selbständiger Unternehmer“ – egal wie groß oder klein deine „Unternehmung“ ist. Wenn du also nun für deine Auftraggeber arbeitest, musst du über dein Honorar eine Rechnung schreiben.
Außerdem bist du als Unternehmer verpflichtet, am Ende eines jeden Jahres eine Steuererklärung zu schreiben und beim Finanzamt einzureichen. Denn bei selbständigen Tätigkeiten wirst du einkommens- und ggf. umsatzsteuerpflichtig.
Über steuerliche Details solltest du aber auf jeden Fall vorher mit einem Steuerberater sprechen oder mit einem Mitarbeiter deines zuständigen Finanzamtes, denn diese unterliegen einer Beratungspflicht – und sind nicht nur zum Geldeintreiben da :) Außerdem gibt es in jedem Finanzamt Broschüren zu diesem Thema.