Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (Gewerbeordnung)

Alle Personen, die sich mit Bewachungsaufgaben befassen wollen, müssen vorher eine Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung vor einer Industrie- und Handelskammer ablegen.

Dazu gehören:

  • Türsteher (auch ohne Anstellung bei einem Sicherheitsunternehmen!)
  • Veranstaltungsschützer / Securities
  • Kaufhausdetektive
  • Personen, die öffentliche Verkehrsflächen bewachen
  • Personen, die als Selbständige das Bewachungsgewerbe ausüben wollen
Sachkundeprüfung für Securities
Nur nach erfolgter Sachkundeprüfung darfst du als Security arbeiten / Bild: iStock, egdigital

In dieser Sachkundeprüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über für ihre Tätigkeit notwendige rechtliche Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Bewachungsaufgaben ermöglichen.

Die Sachkundeprüfung muss jeder nachweisen, der eine der genannten Tätigkeiten unmittelbar ausübt oder ausüben will. Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten je Prüfling).

Die Vorbereitung ist grundsätzlich frei und kann durch Schulungsmaßnahmen, die von der IHK, Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbständiges Lernen erfolgen.

Vorbereitungskurse können je nach Anbieter zwischen 90,00 und 500,00 Euro kosten. Die Prüfungskosten variieren von Stadt zu Stadt und sind bei der jeweiligen IHK zu erfragen.

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.
Sachkundeprüfung für Securities
Nur nach erfolgter Sachkundeprüfung darfst du als Security arbeiten / Bild: iStock, egdigital