Mein Auftraggeber zahlt nicht. Was kann ich machen?

Es kommt leider hier und da vor, dass Rechnungen verspätet, nur teilweise oder überhaupt nicht bezahlt werden. Dann stellt sich für dich die Frage, was zu tun ist, damit du möglichst ohne große Mühe und Kostenaufwand an dein hart verdientes Geld kommst.

Prüfe zunächst, ob der Fehler ggf. bei dir liegt!

Zuerst solltest du jedoch überlegen, ob bei dem Job irgendwas schief gelaufen ist, was zu deinen Lasten gehen könnte, wie Unpünktlichkeit, Missachtung getroffener Vereinbarungen etc. Selbstverständlich dürfen deine Auftraggeber erwarten, dass du deinen Job ordentlich und wie abgesprochen erledigst. Wenn dies aber der Fall war, darfst du wiederum erwarten, dass du zügig bezahlt wirst.

Grundsätzlich empfiehlt sich erst einmal der persönliche Kontakt zu deinem Auftraggeber. Entweder rufst du ihn an und fragst, wo dein Geld bleibt, weil es ja nur menschlich ist, dass so etwas mal vergessen wird. Oder du schreibst ihn gleich an und setzt ihm eine Frist zur Zahlung.

Fristen setzen.

Dabei solltest du darauf achten, ihm dazuzuschreiben, dass er bis zum Fristende nicht nur die Überweisung tätigt, sondern dass das Geld bis zum Fristende auf deinem Konto eingegangen sein muss. Denn sonst redet sich dein Auftraggeber womöglich damit heraus, er habe ja überwiesen, das läge an den der Bank, dass das Geld noch nicht da ist.

Immer schriftlich und per Einschreiben mahnen.

Wenn du deinem Auftraggeber gleich schriftlich eine Mahnung schickst, hast du zumindest hinterher etwas in der Hand. Denn im Streitfall musst du nachweisen können, dass dein Auftraggeber dein Schreiben überhaupt erhalten hat, weshalb sich die Versendung per Telefax und am besten noch zusätzlich per Einschreiben empfiehlt.

Auftraggeber zahlt nicht
Es kommt leider manchmal vor, dass der Auftraggeber nicht zahlt / Bild: iStock, jozsef73

Wenn dein Auftraggeber ein von dir vorgegebenes Zahlungsziel nicht eingehalten hat, so ist er bereits danach in Verzug, weshalb du auch die Kosten für das Mahnschreiben als Verzugsschaden geltend machen kannst. Auch Verzugszinsen kannst du dann fordern. Die betragen in der Regel 5 Prozentpunkte über dem gerade gültigen Basiszinssatz, wenn du Unternehmer bis, sogar 8 Prozentpunkte. Weitere Infos zu Verzugszinsen und zur Zinsberechnung findest du hier.

Sollte dein Auftraggeber dann immer noch nicht bezahlen, musst du deiner Forderung unter Umständen unter Zuhilfenahme von rechtlichen Schritten Nachdruck verleihen.

Wenn nix hilft, Anwalt einschalten...

Es besteht unter anderem die Möglichkeit, einen Anwalt mit der Durchsetzung der ganzen Sache zu beauftragen. Oftmals ist die Beauftragung allerdings im Vergleich zum Betrag, den dir dein Auftraggeber schuldet, wirtschaftlich nicht lohnenswert.

... oder selbst einen Mahnbescheid beantragen!

Du kannst aber auch selbst loslegen und deine Forderung entsprechend geltend machen! Bevor du deinen Auftraggeber gleich verklagst, kann es deutlich kostengünstiger und auch sinnvoller sein, gegen deinen Auftraggeber einen sogenannten Mahnbescheid zu beantragen. Das Ganze geht mittlerweile auch sehr bequem online unter www.online-mahnantrag.de.

Dein Auftraggeber hat nach Erhalt eines solchen Mahnbescheids grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf diesen zu reagieren. Er kann untätig bleiben und die Forderung sozusagen dadurch anerkennen oder er legt gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein. Bleibt er untätig, kannst du auf Grundlage des Mahnbescheids einen sogenannten Vollstreckungsbescheid beantragen. Gegen diesen kann dein Auftraggeber allerdings noch Einspruch einlegen. Tut er auch dies nicht, kannst du dann im Wege der Zwangsvollstreckung gegen deinen Auftraggeber vorgehen – ihm also einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken, der versucht, dein Geld einzutreiben.

Wenn dein Auftraggeber allerdings Widerspruch oder Einspruch einlegt, musst du leider noch weiter um dein Geld kämpfen. Dann bekommst du vom Gericht eine Mitteilung, dass zusätzliche Kosten anfallen, wenn du die Sache weiter verfolgen möchtest. Die Höhe richtet sich nach der Höhe der Forderung, die du im Mahnbescheid angegeben hast. Wenn du diese Kosten bezahlst, wird die Sache an das zuständige Gericht weitergeleitet. Von diesem erhältst du dann zeitnah die Aufforderung, deinen Anspruch zu begründen. Die ganze Sache läuft dann so ab, als hättest du deinen Auftraggeber gleich verklagt.

Ab 5.000 Euro nur mit Anwalt.

Sollte deine Forderung höher als 5.000 Euro sein, geht die Sache direkt zum Landgericht. In diesem Fall musst du dir einen Anwalt nehmen, weil man dort nur mit einem Anwalt auftreten darf.

Wenn dies nicht der Fall ist, kannst du theoretisch – dann bei einem Amtsgericht – die ganze Sache allein durchziehen, bis hin zur mündlichen Verhandlung, die irgendwann kommen könnte. Allerdings empfiehlt es sich in der Regel, ab hier einen Anwalt hinzuzuziehen, da ganz schnell kleine Fehler passieren können, die oft eine umso größere Auswirkung haben. Viele Anwälte bieten beispielsweise kostengünstige Erstberatungen an oder können wegen deiner nicht allzu hohen Forderung auch keine hohen Gebühren für Ihre Tätigkeit berechnen. Was der „Spaß“ ungefähr kostet, kannst du hier mal durchrechnen.

Achtung: Wer verliert, zahlt alles!

Wenn du letztendlich vor Gericht gewinnst, bekommst du die Kosten für deinen Rechtsanwalt im Gerichtsverfahren zurück. Wenn dein Auftraggeber allerdings die Oberhand behält, und sich einen Anwalt genommen hat, muss du auch diesen mit bezahlen.

Das Kostenrisiko trägst erst mal du

In jedem Fall trägst du leider erst einmal das Kostenrisiko, wenn du deinen Anspruch im Wege des Mahnverfahrens bzw. eines Rechtsstreits geltend machen willst bzw. musst.

Übrigens: Wenn dir vielleicht zu Ohren gekommen ist, dass dein Auftraggeber kurz vor der Pleite steht, solltest du dich beeilen und dich gleich der rechtlichen Instrumente (Mahnbescheid, Klage) bedienen, um nicht hinterher mit leeren Händen dazustehen, weil du „zu nett“ warst und deinem Auftraggeber noch eine Chance zur Zahlung gegeben hast.

Gemeinsam klagen – Risiko verringern!

Und noch ein Tipp: Solltet ihr mit mehreren Kollegen den gleichen Job zusammen erledigt haben, und euer Geld nicht bekommen, könnt ihr darüber nachdenken, euren Auftraggeber gemeinsam zu verklagen, um das Risiko zu verringern.

Im Rechtsdeutsch nennt man das „Streitgenossenschaft“. Die Sammelklage, wie sie insbesondere in den USA verbreitet ist und die dort den Zweck hat, Rechts- und Tatsachenfragen für eine bestimmte Gruppe von Personen einheitlich zu klären, kennt das deutsche Rechtssystem in dieser Form allerdings nicht. Bei uns muss jeder grundsätzlich seine Ansprüche selbst darlegen und auch beweisen.

Hinterher weiß man immer mehr, deshalb...

Um vorzubeugen oder beim nächsten Mal dafür zu sorgen, dass es keine Schwierigkeiten mit der Zahlung gibt, hier noch ein paar nützliche Tipps:

Denk immer daran, dir möglichst einen festen Ansprechpartner benennen zu lassen, der für dich einfach zu erreichen ist!

Rechnung zügig und inhaltlich korrekt verschicken.

Wenn du deinen Job erfolgreich beendet hast oder du sonst schon etwas abrechnen kannst, solltest du zeitnah eine Rechnung an deinen Auftraggeber schicken.

Die Rechnung sollte folgende Punkte enthalten:

  • Datum der Rechnungsstellung
  • deine vollständige Adresse und Kontaktdaten
  • den vollständigen Rechnungsempfänger (genauer Name der Firma (inkl. GmbH etc.), ggf. die Rechnung direkt an den dortigen Ansprechpartner adressieren; bei Einzelpersonen, Kaufleuten etc. immer zusätzlich den Vor- und Nachnamen der Person bzw. des Firmeninhabers)
  • möglichst genaue Bezeichnung der Leistung (Datum, Zeitraum, erbrachte Tätigkeit wie z. B. „Promotion auf der IFA in Berlin am (Datum) von … bis … (Zeitraum), am (Datum) von … bis (Zeitraum) etc.“
  • Höhe deiner Vergütung, idealerweise aufgeschlüsselt nach Datum und Zeit/Stunden
  • evtl. eine detaillierte Aufstellung (Über-/Stunden, Kilometer, Auslagen oder was auch immer) der Rechnung beifügen, wenn erforderlich oder der Platz nicht reicht
  • ein festes Datum zur Zahlung für deinen Auftraggeber, wobei ein Zeitraum von ca. 10 Tagen angemessen ist
  • deine Steuernummer, sofern du eine für deine Tätigkeit benötigst
  • Unterschrift nicht vergessen!

Vorher: Jobinhalt schriftlich fixieren!

Eine gute Maßnahme, die hinterher Streitigkeiten über die Vergütung verhindern oder die Geltendmachung deiner Ansprüche erleichtern kann, ist die schriftliche Fixierung des Jobs. Es gibt zwar nicht immer einen detaillierten Arbeitsvertrag, aber zumindest sollten folgende Punkte (auch im Sinne eines ordentlichen Auftraggebers!) schriftlich festgehalten werden. Im Zweifel kannst du dies auch selbst aufsetzen und dir gegenzeichnen lassen:

  • genaue Daten des Auftraggebers (Firma, Anschrift, Ansprechpartner)
  • genaue Beschreibung des Auftrags bzw. der Tätigkeit
  • Tag / Zeitraum / Anfangs- und Endzeiten des Jobs
  • Höhe der Vergütung
  • Zahlungsfristen
  • Unterschriften beider Parteien (insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass der Auftraggeber selbst unterschreibt und nicht irgendein Mitarbeiter)

Nachher: Erbrachte Leistungen bestätigen lassen.

Sinnvoll kann es zudem sein, sich die erbrachten Leistungen am Ende des Jobs vom Auftraggeber schriftlich bestätigen zu lassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass man einen erfolgsabhängigen Job (auf Provisionsbasis) angenommen hat.

Es gilt immer der Grundsatz: Besser ein Dokument zu viel, als eines zu wenig!

Bei längerfristigen Jobs Teilzahlungen vereinbaren.

Zudem kann – gerade bei größeren Summen, die man für die Erledigung des Jobs zu erwarten hat – die Vereinbarung einer Abschlagszahlung oder von Teilzahlungen von Vorteil sein und hinterher viel Ärger ersparen, gerade wenn sich der Auftrag vielleicht über einen längeren Zeitraum hinzieht und nicht an einem Tag, Wochenende etc. erledigt ist. Wenn du dann dein Geld nicht rechtzeitig bekommst, weißt du, wie es um die Zahlungsmoral deines Auftraggebers steht und dass du die weitere Ausführung deines Auftrages vielleicht eher überdenken bzw. diesen vorher mal kontaktieren solltest. Aber Achtung! Dies richtet sich immer danach, was ihr vereinbart habt. Wenn erst die vollständige Erbringung deiner Leistung erforderlich ist, bevor du Geld siehst, musst du dich daran halten.

Gegebenenfalls über Rechtsschutzversicherung nachdenken.

Unter Umständen kann auch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, die das Kostenrisiko für den Fall übernimmt, dass du dein Geld einklagen musst. Eine solche Versicherung ist natürlich nicht umsonst. Aber wenn du viele Jobs machst, kann sich so eine Versicherung durchaus für dich lohnen. Kostenlose Angebote kannst du dir mittlerweile prima online oder auch vom Versicherungsmakler deines Vertrauens unterbreiten lassen und dann schauen, ob das was für dich ist.

So, der Artikel ist ein ziemlich langer Lappen geworden, aber leider lässt sich das Thema nicht in fünf Sätzen abhandeln. Wir hoffen, dass dir dieser Beitrag bei Problemen hilft oder besser noch, erst gar keine aufkommen lässt, wenn du:

  • einen Arbeitsvertrag bzw. irgendwas schriftlich hast,
  • deinen Job korrekt ausführst und dir das quittieren lässt,
  • und die Rechnung zeitnah und formell korrekt rausjagst.

In Zusammenarbeit mit RA Daniel Elgert, Terhaag & Partner Rechtsanwälte.

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.
Auftraggeber zahlt nicht
Es kommt leider manchmal vor, dass der Auftraggeber nicht zahlt / Bild: iStock, jozsef73